Die Fleischerbranche und der Mindestlohn

By Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Schmidt

Deutschlands Landgrenzen sind geöffnet. In der EU herrscht Freizügigkeit. Das ist sicherlich in mancher Hinsicht von Vorteil. Eine einheitliche Währung, Reise- und Niederlassungsfreiheit kommen den Wünschen und Erwartungen vieler Europäer entgegen. Freizügigkeit macht jedoch sehr schnell auch Schieflagen deutlich. Ein zur Zeit in Deutschland heiß diskutiertes Thema ist der Mindestlohn. In Deutschland erst jüngst in einzelnen Branchen eingeführt, ist er in unseren Nachbarstaaten z. T. Branchen übergreifend schon seit längerem Fakt.

Die Träger der Initiative Mindestlohn haben hierzu vergleichend die Situation innerhalb der EU ins Netz gestellt. Auf der Infografik Mindestlohn anderswo wird deutlich: Wir als Deutsche sind von EU-Staaten umgeben, die zum Teil schon seit vielen Jahren einen gesetzlichen Mindestlohn jeweils landesweit eingeführt haben. (Die Unterschiede in der Mindestlohn-Höhe sind im Ländervergleich allerdings beträchtlich).

Da der Mindestlohn nach dem Entsendegesetz insbesondere auch in der Fleischerbranche zum Thema geworden ist, folgen nachstehend Überlegungen zu möglichen Konsequenzen:

Lohnintensive mittelständische Betriebe (Schlachthöfe, Zerlegebetriebe) und Unternehmen des handwerklichen Mittelstandes wie Fleischereien/Metzgereien können nicht mal so gerade nebenbei ihre Buchhaltung nach Indien oder ihre Produktion nach Rumänien „outsourcen“. Vielmehr brauchen sie hierzulande verlässliche Rahmenbedingungen im Wettbewerb.

Ein entsprechender Branchen-Mindestlohn wirkt aus Unternehmersicht m. E. gegen Wettbewerbsverzerrung.

Ein Mindestlohn nach dem Entsendegesetz schafft gleiche Bedingungen für „ortsansässige“ Betriebe und ausländische Betriebe, die in deutschen Arbeitsstätten ebenfalls dem deutschen Branchen-Mindestlohn unterworfen wären. Denn letztere hätten die „zwingenden Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen“ zu beachten.

Ferner könnte ein Mindestlohn durch seine Kaufkraft steigernde Wirkung der „Geiz ist geil“-Haltung entgegen wirken. Die Kundengruppe des „anspruchsvollen Verbrauchers“ könnte wachsen.

Die Beschäftigung in Deutschland könnte steigen, da sich die bisherigen „Working Poor“ auf eine einzige Arbeitsstelle konzentrieren könnten.

Jedoch:

Lohn ist auch stets ein Kostenfaktor für die Unternehmen.

Betriebe mit Marginal-Renditen könnten durch nicht überwälzbare Lohnsteigerungen vom Markt verdrängt oder aufgekauft werden.

Der Fleisch-Einkauf könnte sich für Sie als Fleischermeister verteuern.

Es sollte von Ihnen deshalb rechtzeitig bedacht werden, inwieweit es Ihnen gelingen könnte, eventuell notwendig werdende Preiserhöhungen am Markt durchzusetzen.

Fazit: Ein Mindestlohn nach dem Entsendegesetz in der Fleischerbranche könnte Sie veranlassen, Ihre Kreativität noch intensiver als bisher zu bemühen, um neue Kundenwünsche zu wecken und zu erfüllen. Meines Erachtens wird ein Mindestlohn den Wandel beschleunigen. Es könnte hektischer werden.

Wie ist Ihre Meinung?

Ich grüße Sie herzlich

Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Schmidt (Blog-Moderator)

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